Skip to main content
Category

E-COMMERCE

visus studios Webseite

mccom & Visus Studios

By BLOG, DESIGN & EXPERIENCE, E-COMMERCE, MARKETING & SOCIAL

Video by Visus Studios GmbH & Co KG

Es kommt zusammen, was zusammen gehört.

Logos von Mccom und Visus

Seit Juli 2021 darf mccom einen neuen Partner im Haus begrüßen, Visus-Studios. Profis für Werbefotografie und Videoproduktionen.

Unter der Leitung von Martin Baumgartner und Hermann Obergruber startet das neugegründete Unternehmen mit eigenem Team im Bereich Werbefotografie und Videoproduktion. Martin Baumgartner ist hier kein unbeschriebenes Blatt. Mit seinem erfolgreichem Fotostudio Visus360 ist der Unternehmer bekannt für seine 360 Fahrzeugfotografie und klassische Werbefotografie und bedient dabei, untere anderen, Unternehmen wie BMW oder GEOMIX, einen der größten Fussballstores.

Das Team um Visus-Studios vervollständigt nun unsere Leistungen im Online und Content Bereich perfekt. Gerade wenn es um Packshots für den E-Commerce Bereich, Produktion von digitalem Content, 360° Fotografie oder Videoproduktionen geht.

Klarer In-House Vorteil: Kurze Wege, perfekt vernetzter Work-Flow, schnelle Reaktionszeiten, sowie flexible und umfangreiche Möglichkeiten in der Produktion. Und was uns besonders freut, die gleiche Einstellung zu Qualität und Kundenorientiertheit.

Wir freuen uns schon auf die erfolgreiche Zusammenarbeit. Ein tolles Team, was sich perfekt mit unserem Team ergänzt!

www.visus-studios.at
E-Commerce

Augmented Reality und Virtual Reality. Die Zukunft im Verkauf?

By BLOG, E-COMMERCE, MARKETING & SOCIAL

E-COMMERCE | STRATEGIE | MARKETING

AR & VR. Die Zukunft im Verkauf?

Sowohl der Bereich der Virtual Reality (VR) als auch der Augmented Reality (AR) unterlagen in den letzten Jahren tiefgreifenden Veränderungen, beide Felder haben sich technologisch enorm weiterentwickelt. Die Gründe hierfür sind neben verbesserter Hardware wie leistungsstärkeren Prozessoren und Grafikkarten schnellere Internetverbindungen und neue Möglichkeiten in der Softwareentwicklung.

Bevor wir aber auf konkrete Produkte und die damit verbundenen Möglichkeiten für die private und industrielle Nutzung zu sprechen kommen, widmen wir uns der Frage danach, wodurch sich die beiden Technologien unterscheiden.

Egal, ob Sie sich nun mit VR, AR oder beidem beschäftigen, bei beiden kann man davon ausgehen, dass sie uns in den nächsten Jahrzehnten noch einige Innovationen in fast allen Bereichen unseres Lebens bringen werden.

Was sind Augmented Reality und Virtual Reality überhaupt?

junger Mann mit VR-Brille

Virtual Reality (VR):
VR-Technologien sind künstlich geschaffene Welten. Sie ermöglichen es dem Nutzer, eine virtuelle 3D Welt zu erleben, in der er sich frei bewegen und mit der er häufig sogar interagieren kann. Dabei nimmt der Nutzer seine reale Umgebung nicht mehr wahr. Häufig handelt es sich bei den Anwendungen um einfache 360-Grad-Bilder oder 360-Grad-Videos, die heutzutage schon sehr einfach und von jedermann aufgenommen werden können. Es kann sich aber auch um komplexe VR-Spiele oder aber Anwendungen in der Automobilindustrie oder Medizintechnik handeln.

Veranschaulichung von Augmented Reality

Augmented Reality (AR):
Mit AR hingegen sind Techniken gemeint, die die reale Wahrnehmung des Nutzers mit zusätzlichen Informationen, beispielsweise Texten, Animationen, Bildern und Grafiken ergänzen. Die reale Welt wird also mit virtuellem Content angereichert. Beispiele für diese Art von Technologie sind Hilfen zur Einrichtungsplanung, die es uns ermöglichen, Möbelstücke virtuell in der eigenen Wohnung zu platzieren und hin- und herzuschieben, oder Sightseeing Guides, die uns Informationen zu Sehenswürdigkeiten präsentieren.

Welche Möglichkeiten bieten VR und AR?

360-Grad-Bilder sind inzwischen schon Standard und in den Alltag der meisten von uns fest verankert; man denke nur an Google Street View oder an 3D Bilder von Immobilien.

 

Aber auch für die Spieleindustrie bietet VR ganz neue Möglichkeiten. In sogenannten VR Games, die von immer schnelleren Computern und besserer Hard- und Software profitieren, können sich die Spieler ungehindert in einer 3D Welt bewegen und beispielsweise durch Städte laufen, Berge besteigen oder Achterbahn fahren. Da der Spieler vollkommen in die künstliche Welt abtaucht und nichts mehr von seiner realen Umgebung sieht, ist die Bindung an das Erlebte in der virtuellen Welt sehr eng. Der Spieler sieht und hört also nicht nur, was in der künstlichen Welt um ihn herum geschieht, sondern durchlebt auch emotionale und körperliche Empfindungen wie Angst oder Aufregung.

 

VR ist aber nicht nur Spielerei, sondern entwickelt immer mehr auch einen Nutzen für verschiedene Industriezweige. Hier werden die Produkte stets eng am Bedarf der jeweiligen Branche bzw. des jeweiligen Unternehmens entwickelt. Dabei kann es sich etwa um Smart-Home-Produkte handeln, aber auch um Simulatoren für Trainingszwecke oder virtuelle Produktpräsentationen für die Nutzung auf Messen oder Events. Die Möglichkeiten sind also vielfältig.

 

Der Unterschied zwischen beiden Technologien ist also, dass der VR-Nutzer vollkommen in die künstliche Welt eintaucht und das Gefühl hat, vor Ort zu sein, während der AR-Nutzer virtuelle Elemente in seiner realen Umgebung wahrnimmt.

Kennzahlen und Statistiken

2022 bis zu 39,2 Millionen VR Geräte

Laut einer Studie von Statista ist der geschätzte weltweite Absatz von AR und VR in den letzten Jahren stark gestiegen und wird noch weiter steigen. So betrug der jährliche Absatz in AR 2018 noch 0,8 Millionen Geräte und wird 2022 schätzungsweise schon 26,7 Millionen betragen. Der VR-Bereich ist noch stärker im Kommen. 2018 wurde hier ein weltweiter Absatz von 8,1 Millionen Geräten erreicht, 2022 sollen es schon 39,2 Millionen sein. (https://de.statista.com/infografik/15313/geschaetzter-weltweiter-absatz-von-augmented-und-virtual-reality-geraeten/)

21% der Konsumenten an VR interessiert

Eine Umfrage von Statista in Deutschland 2019 beschäftigte sich mit dem Interesse der Deutschen an VR-Brillen. Rund 10 Prozent der Befragten gaben an, bereits eine eigene VR-Brille zu besitzen. 32 Prozent haben eine VR-Brille bereits mindestens einmal ausprobiert und 21 Prozent geben an, sich vorstellen zu können, einmal eine solche Brille zu benutzen. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/438899/umfrage/umfrage-zum-interesse-an-virtual-reality-brillen-in-deutschland/)

Die genannten Zahlen zeigen ganz deutlich das marktwirtschaftliche Potential beider Technologien und die jetzt schon recht hohe Nachfrage in der Bevölkerung.

Was bietet die Zukunft?

VR und AR sind seit Jahren im Kommen, ein entscheidender Nachteil für die Kaufentscheidung der Konsumenten aber ist, dass VR-Brillen noch recht teuer und nicht für jeden erschwinglich sind. Google hat daher versucht, die Brillen für die breite Masse zugänglich zu machen. Für die Nutzung braucht man nur ein Smartphone, die günstige, aus Pappe hergestellte VR-Brille und die passende App.

 

AR hat gegenüber VR den entscheidenden Vorteil, dass man nur ein Smartphone benötigt und keine weiteres Zubehör wie eine Brille oder ein Headset. Unternehmen wie IKEA verwenden AR bereits. So können die Kunden Möbelstücke vor dem Kauf virtuell in den eigenen vier Wänden platzieren. In der Modeindustrie erleichtert das virtuelle Anprobieren von Modeartikeln den Konsumenten die Kaufentscheidung.

IKEA

Das beste Beispiel für eine gelungene E-Commerce und Augmented Reality Kombination ist die App: IKEA Place. Schon im damaligen IKEA Katalog konnte man die ersten Erfahrungen mit VR und AR machen. Sehr gekonnt und gelungen.

AMAZON

Aber auch AMAZON bietet bereits ein sehr gutes Anwendungsbeispiel in seiner App. Produkte aus Amazon einfach und unkompliziert in den Raum projizieren. Amazon möchte hier auch weiter gehen, gerade im Fashion-Bereich.

DELUXE

Auch DULUX zeigt wie man virtuell Wände streichen kann. Augmented Reality ist hier sinnvoll eingesetzt. Handy einsetzen, Kamera positionieren, Farbe wählen und fertig. Gerade marketingtechnisch macht es Sinn, da DULUX auch auf das Teilen mit Freunden setzt.

Kurz gesagt, die Zukunft birgt eine virtuelle Revolution vor dem Hintergrund, dass der Verkauf immer stärker online vonstatten gehen wird. VR und AR sind dabei optimale Mittel zum Zweck in der Produktpräsentation und im Verkauf.

[shariff services=“facebook|twitter|linkedin|pinterest“]

datenschutzdschungel

DSGVO – Datenschutz-Dschungel

By BLOG, E-COMMERCE, MARKETING & SOCIAL

ONLINE | DATENSCHUTZ | DSGVO

Willkommen im Datenschutz-Dschungel – Die DSGVO 2018

Mit der DSGVO, tritt am 25. Mai 2018 ein neues Datenschutzgesetz für Europa in Kraft. Was bedeutet das für den Online-Auftritt von Unternehmen? Was ist bei Webseiten, Social Media und Newslettern zu beachten?

datenschutzdschungel

DSGVO – aber warum?

DSGVO ist für Unternehmer und Unternehmerinnen wahrscheinlich das „UNWORT“ der ersten Jahreshälfte 2018. Im Mittelpunkt der DSGVO steht der Schutz der Privatsphäre im digitalen Umfeld. Somit gute Nachrichten für alle privaten Internetnutzer. Am 25. Mai 2018 tritt, wie bereits erwähnt, die neue Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft.

Durch sogenannte „Öffnungsklauseln“, gibt es diverse Möglichkeiten für EU-Mitgliedsstaaten in ihrer nationalen Gesetzgebung, Änderungen und Adaptionen vorzunehmen. In Österreich stehen diese Adaptionen und Anpassungen im DSG 2018, dem Datenschutz-Anpassungsgesetz. Konkret wurde zum Beispiel das Alter für möglich notwendige Einwilligungen zu Datenverarbeitungen im Internet von 16 Jahren (DSGVO) auf 14 Jahre (DSG 2018), geändert.

  Webseiten / Online Auftritte:

 

Die Wirtschaftskammer Österreich hat eine To-Do-Liste für Webseitenbetreiber im Hinblick auf die DSGVO ausgearbeitet. Hier einige Punkte die zu beachten sind:

  • Genaue Evaluation welche Daten zu welchen Zwecken erhoben, verarbeitet und wie lange diese gespeichert werden.
  • Mit Einwilligungen arbeiten
  • Datenschutzerklärung anpassen oder erstellen falls noch keine vorhanden ist.
  • Evaluieren, ob die Einwilligung alle erhobenen Daten, Anwendungen und Zwecke genau umfasst.
  • Keine vorangekreuzten Checkboxen benutzen.
  • Webseiten datenschutzfreundlich und am neuesten Stand der Technik konfigurieren bzw. erstellen.
  • Ein Betriebsinternes Daten-Dokumentationssystem einführen
  • Auftragsverarbeiter-Verträge schließen bzw. bestehende Verträge adaptieren (z.B. wenn mit Web-Analyse-Tools, wie Google Analytics, gearbeitet wird).

Wussten Sie zum Beispiel…?

  • dass extern eingebundene Schriften z.b.  Google Web Fonds, aus derzeitiger Sicht, nicht mehr zulässig sein werden.
  • dass bei Verwendung von Google Analytics Sie etwas tun müssen, da Google hierbei die IP Adresse abfragt.
  • dass die meisten eingebundenen Sharing Tools (Social Sharing) nicht mehr zulässig sein werden.
  • dass manche Sicherheitssysteme, welche z.b. IP Adressen bei Hackangriffen sperren, nicht mehr zulässig sein werden.

Viele Anbieter wie Google und Co haben jedoch schon reagiert und überarbeiten bereits manche Bereiche, um für den europäischen Markt weiterhin attraktiv zu sein. Was im Detail jedoch zeitgerecht fertig sein wird, ist bei manchen Anbietern jedoch unklar.

  ePrivacy und Cookies

Nein, mit Keksen hat die neue Datenschutzgrundverordnung nichts zu tun. Cookies zeichnen Fußabdrücke und Spuren auf, die Internetnutzer beim Surfen hinterlassen. Cookies verarbeiten beispielsweise personenbezogene Daten wie IP-Adressen. Unter anderem werden auch Werbeeinblendungen und das Navigieren auf Internet-Seiten mit Cookies gesteuert. Die DSGVO (ab 25. Mai 2018) aber auch die ePrivacy-Verordnung (deren in Kraft treten noch aussteht) bieten den privaten Internetnutzern die Möglichkeit, sich selbst zu entscheiden, ob sie den Cookies zustimmen oder eben nicht. Webseitenbetreiber müssen den Nutzern eine Lösung bieten diese Entscheidung aktiv zu treffen.

Datenschutzgrundverordnung

  Social Media

Warum haben Unternehmen einen Auftritt auch in Sozialen-Netzwerken? Ziele sind unter anderem der Vertrauensaufbau zu potenziellen Kunden und natürlich auch die Kundenbindung und Bekanntheitssteigerung des Unternehmens. Durch eine Analyse der Beiträge auf sozialen Medien können Trends frühzeitig erkannt werden und für zukünftige Marketingmaßnahmen und Produktentwicklung aufbereitet werden. Das eigene Unternehmen auf Sozialen Medien zu präsentieren und dabei die eigenen Unternehmensdaten zu veröffentlichen ist eine freiwillige Entscheidung.

 

Bei Mitarbeiter und Kundendaten sieht die Sache aber schon wieder anders aus. Diese dürfen ohne Einwilligung der betroffenen Kunden (am Sichersten ist natürlich eine schriftliche Zustimmungserklärung), nicht veröffentlicht werden. Facebook-Buttons oder Google Maps werden oft in Webseiten eingebunden und fallen unter die datensammelnden Dienste von US-Anbietern. Diese Dienste müssen nicht gleich von der eigenen Webseite verbannt werden, sondern es muss konkret auf die „Datensammlung“ hingewiesen werden. Wobei dieses Vorgehen nicht komplett neu ist, denn es muss schon bereits heute auf Social-Plugins hingewiesen werden. Bei Messenger-Diensten wie beispielsweise WhatsApp oder Facebook-Messenger ist die Geschichte deutlich komplexer. Es stellen sich konkrete Fragen zu Themen wie Datensicherheit, Datenweitergabe im Konzernverhältnis bzw. ins EU-Ausland und auch über den Datenzugriff. Diese Themen sind aber bei weitem nicht alle, die beachtet werden müssen. Die Entscheidung ob WhatsApp verwendet wird liegt beim Unternehmen, denn im Hinblick auf das Datenschutzgesetzt ist die Nutzung nicht ausgeschlossen. Bezüglich einer Datenweitergabe ins EU-Ausland sind aber die Datenschutz-Richtlinien des Anbieters an datenschutzrechtliche Voraussetzungen gebunden, welche auch von den Verantwortlichen selbst zu überprüfen sind.

 

Ein weiteres Thema sind Fotos auf Facebook und Instagram. Ein klassisches Beispiel sind Vorher-Nachher-Fotos von Kunden. Werden diese gepostet ohne, dass diese Personen am Foto zu erkennen sind stellt das Foto auch keinen personenbezogenen Datensatz dar. Sind jedoch die Personen zu erkennen, ist auch hier eine schriftliche Zustimmungserklärung vom Kunden die sicherste Variante, Fotos zu posten und bis zu einem möglichen Wiederruf der Einwilligung im Social-Media-Kanal zu behalten. Das Thema Social-Media und DSGVO ist eine „never ending story“ und fordert viel Zeit und Geduld von allen Betroffenen.

  Newsletter/ Mail Versand

Tatsache ist: Wer ein Unternehmen hat verschickt meistens auch Newsletter. Dieses Thema wirft im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung einige wichtige Fragen auf. Beispielsweise stellt sich die Frage, welche Arten von E-Mails dürfen überhaupt versendet werden und wie sieht die Versendung eigentlich aus? Zum Schutz der Internet-Nutzer sind einige Arten der E-Mailversendung nicht erlaubt, andere wiederum schon. Bei E-Mails die an mehr als 50 Empfänger (Massen Mails) oder Mails zum Zweck der Direktwerbung (Werbe Mails) verschickt werden, muss grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers eingeholt werden.

 

Dabei gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten:

  • E-Mails werden mit der Einwilligung des Empfängers versendet
  • E-Mails werden ohne Einwilligung an bis zu 50 Empfänger versendet, aber nur dann, wenn diese nicht der Direktwerbung dienen
  • Das Senden von E-Mails ohne die Einwilligung der Kunden (dies gilt aber nur, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind!)
  • Mehr Informationen: Emails richtig versenden (WKO)

Zwei Tipps der Wirtschaftskammer Österreich zum Newsletter-Versand:

Verbot anonymer Absenderadressen dh. der E-Mail-Absender muss deutlich ersichtlich sein. Werbung muss immer deutlich gekennzeichnet sein. Auch bei E-Mails müssen bestimmte Angaben enthalten sein, wie:

  • Name/Firma (bei Einzelunternehmen beides)
  • lt. Firmenbuch bzw. Standort der Gewerbeberechtigung
  • Rechtsform (nur bei Firmenbucheingetragenen Unternehmen notwendig)
  • Firmenbuchnummer
  • Firmenbuchgericht
  • Bei Angaben über das Geschäftskapital – dann Stammkapital und Betrag der nicht einbezahlten Einlagen angeben.

Wenn Aussendungen mindestens viermal im Kalenderjahr in ähnlicher Form elektronisch verarbeitet werden (E-Mail-Newsletter) muss lt. Mediengesetz im Newsletter ein Impressum angeführt werden. Gleiches gilt, wenn eine DVR-Nummer (siebenstellige Registriernummer, die das Datenverarbeitungsregister vergibt) vorhanden ist.

 

Sollten E-Mails unerlaubt versendet werden drohen Geldstrafen im Zusammenhang mit sogenannten Verwaltungsübertretungen. Weitere Rechtsfolgen sind nicht auszuschließen. Deshalb gilt auch beim Versenden von E-Mails, immer einen Blick in das Mediengesetzt und die DSGVO zu werfen oder kompetente Partner um Unterstützung in diesen Bereichen zu bitten.

  E-Commerce und Web-Shops

Wichtig ist es, sich als Betreiber eines Web-Shops mit der neuen Datenschutzgrundverordnung vertraut zu machen, um dann entsprechend auf das neue Gesetz notwendige Änderungen vorzunehmen. Zu beachten ist auch, dass die neue Datenschutzgrundverordnung immer im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) gilt. Ein weiterer Punkt ist in naher Zukunft das e-Privacy Gesetz, welches derzeit noch auf EU-Ebene überarbeitet wird. Besonders zu beachten ist im Zusammenhang mit Web-Shops und Webseiten, die Verarbeitung personenbezogener Daten. In jedem Web-Shop werden grundsätzlich personenbezogene Daten verarbeitet. Dies gilt auch dann, wenn zum Beispiel Cookies gesetzt werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass IP-Adressen (egal ob statisch oder dynamisch) als personenbezogene Daten gelten.

Die Basis der EU-Datenschutz-Grundverordnung:

  • Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise (auf Basis einer Rechtsgrundlage) verarbeitet werden.
  • Sie müssen nach Treu und Glauben verarbeitet werden und für die betroffene Person nachvollziehbar sein.

Diese Grundsätze sind einzuhalten:

  • Zweckbindung (eindeutiger und legitimer Zweck)
  • Datenminimierung (Daten auf das notwendige Maß beschränken)
  • Richtigkeit (Sachlich richtig und auf dem neuesten Stand)
  • Speicherbegrenzung (Daten nur so lange speichern, wie es für Zweckbindung notwendig ist)
  • Integrität und Vertraulichkeit (Sicherheit der Daten muss gewährleistet sein)

Voraussetzung dafür ist, dass alle Informationen und Mitteilungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten leicht zugänglich und verständlich bzw. in klarer Sprache verfasst sind. Für die Umsetzung von Informationspflichten hat die Wirtschaftskammer ein Muster  Muster-Datenschutzerklärung (WKO) zur Datenschutzerklärung erstellt. Die Erklärungen zu den einzelnen Punkten liefert erneut die Wirtschaftskammer Österreich: Information Datenverarbeitung (WKO)

 

Achtung:
Der Datenverarbeiter (Webseiten-Betreiber, „Verantwortlicher“) ist für die Einhaltung der oben genannten Grundsätze verantwortlich und muss diese Einhaltung auch nachweisen können (Rechenschaftspflicht). Zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zählt unter anderem die sogenannte „Einwilligung“ durch den Betroffenen (Nutzer der Webseite oder Kunde des Online-Shops). Die „Einwilligung“ ist somit eine Rechtsgrundlage. Natürlich gibt es weitere Rechtsgrundlagen, bei denen dann in der Folge zwischen „sensiblen Daten“ und „nicht sensiblen Daten“ unterschieden wird. Welche Rechtsgrundlagen bei einem Web-Shop typischerweise zur Anwendung kommen und welche nicht, hat wiederum die Wirtschaftskammer genau zusammengefasst und kann hier: Information (WKO)  nachgelesen werden.

 

Nutzer müssen nicht nur über den ursprünglichen Verarbeitungszweck informiert werden, sondern auch über andere Zwecke. Informiert werden Nutzer zum Beispiel in einer Datenschutzerklärung. Wenn keine anderen Rechtsgrundlagen vorhanden sind, ist von der betroffenen Person eine Einwilligung einzuholen. Davor ist in jedem Fall zu prüfen ob eine andere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bereits vorliegt, denn dann wäre keine Einwilligung notwendig. Aber auch hier ist besondere Vorsicht geboten!!!

Einwilligungserklärungen die schon vorformuliert sind und bereits ein zustimmendes Häkchen enthalten, gelten NICHT als gültige Einwilligungserklärung!

Insbesondere ist es wichtig, sich für jeden Verarbeitungszweck eine gesonderte Einwilligung einzuholen! Dabei unbedingt auf das Kopplungsverbot achtgeben. Eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung in den AGB’s festzuhalten ist eine schlechte Idee, am besten ist es diese textlich abzugrenzen.

 

Auch im Bereich Web-Shop ist das Thema „Cookies“ (vorheriges Kapitel) besonders zu beachten. Auch beim virtuellen Einkauf werden Cookies eingesetzt. Webseiten-Betreiber die auf ihren Seiten keine Cookies verwenden, müssen diesen speziellen Bereich auch nicht beachten. Natürlich kommt auch beim Thema Cookies eine Einwilligungserklärung zum Einsatz. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Betroffene (Webseiten Nutzer, Kunde im Web-Shop) ein „aktives Verhalten“ setzen muss (=Opt-in-Lösung). Wenn Kästchen bereits vorausgefüllt sind, ist die Einwilligungserklärung ungültig. Eine Checkliste für Cookies und Web-Analyse im Webshop findet man unter: Checkliste (WKO). Cookies speichern sowohl personenbezogene- und auch nicht personenbezogene Daten. Sobald aber mit den in Cookies gespeicherten Infos ein Bezug zu einer Person hergestellt werden kann, MÜSSEN datenschutzrechtliche Pflichten beachtet werden!

 

Allgemeine Informationspflichten für Websites und Webshops (laut ECG)

  • Infos müssen leicht und unmittelbar zugänglich sein
  • Namen und Firma enthalten
  • Eine geografische Anschrift, wo die Firma niedergelassen ist enthalten
  • Kontaktinfos mit denen der Kunde (Nutzer) direkt mit dem Anbieter des Dienstes in Verbindung treten kann (inkl. E-Mailadresse)
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, sofern vorhanden
  • Zuständige Aufsichtsbehörde
  • Kammer (z.B. Wirtschaftskammer)
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID), sofern vorhanden
  • Preise müssen leicht les- und zuordnenbar sein (lt. Preisauszeichnungsgesetz)
  • AGB, wenn diese verwendet werden

Informationspflichten bei Werbung

  • Muss klar erkennbar sein
  • Auftraggeber der Werbung muss erkennbar sein
  • Angebote zur Absatzförderung wie z.B. Zugaben und Geschenke müssen erkennbar ausgewiesen sein
  • Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen als solche erkennbar sein und einen Zugang zu den Teilnahmebedingungen enthalten.

Informationspflichten für Web-Shops

Web-Shops müssen zusätzlich klar, eindeutig und verständlich informieren über:

  • Die einzelnen technischen Schritte, die zur Vertragserklärung des Nutzers und zum Vertragsabschluss führen.
  • Den Umstand, ob ein Vertragstext nach Vertragsabschluss gespeichert wird und ob man Zugang zu einem solchen Text erhält.
  • Die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragsablärung (das sind Angaben, wie der Kunde seine Bestellung gegebenenfalls ändern bzw. korrigieren kann – z.B. eine „Zurück“ Funktion)

Auch dazu hat die Wirtschaftskammer eine Umfangreiche Information zusammengestellt: Informationspflichten (WKO). Aber auch das Telekommunikationsgesetz und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) sehen weitere Informationspflichten vor.

 

Wie immer gilt, wenn man in Eigenregie nicht weiterkommt, unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Haftungsausschluss/Disclaimer

Die Darstellungen in diesem Blog-Artikel ersetzten keine Rechtsberatung. Der Autor (die media cube communications GmbH) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen in diesem Blog-Artikel. Wir haben uns mit den Bestimmungen der DSGVO zwar intensiv beschäftigt, um die Regelungen für unsere Web-Seite umsetzen zu können, sind aber weder Jurist noch Datenschutzexperten. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor (die media cube communications GmbH) hat keinen Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der verlinkten Seiten. Die Nutzung von Links, die zu Seiten außerhalb der media cube communications GmbH betriebenen Webseiten führen, erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzer.

[shariff services=“facebook|twitter|linkedin|pinterest“]

Google Chrome auf Laptop

HTTP wird bei Chrome verbannt!

By BLOG, DESIGN & EXPERIENCE, E-COMMERCE, MARKETING & SOCIAL

GOOGLE | BROWSER | SICHERHEIT

HTTP wird bei Chrome verbannt!

Google geht damit den ersten Schritt zur Verbannung der bisherigen HTTP Seiten. Nun, „Verbannung“ ist sicherlich noch ein zu hartes Wort, aber der Weg von Google ist klar.

Ab Oktober werden zukünftig, mit dem Update auf Chrome 62, alle HTTP-Seiten im Chrome als “nicht sicher” gekennzeichnet. Besonders betroffen sind Seiten welche Felder für sensible Daten wie Passwörter, Kreditkarteninformationen, etc. enthalten.

Zukünftige Webseiten sollten daher nur noch via HTTPS Aufrufe geplant und umgesetzt werden. Bisherige Webauftritte, besonders mit sensiblen Datenverkehr, sollten in nächster Zeit umgerüstet werden. Auch schon deshalb da es kein Geheimnis ist, das Google in seinem Suchindex HTTP gegenüber HTTPS bevorzugt.

Was ist HTTPS?

HTTPS bedeutet Hypertext Transfer Protocol Secure (steht für ein sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll). Diese Übertragungsprotokoll dient als „abhörsicher“ Verbindung zwischen Website und User. Für die Verschlüsselung wird SSL angewendet. Mittlerweile bietet jeder Provider eine SSL Übertragung an. Manche bereits kostenlos, da dies die Zukunft ist. Mehr dazu hier: www.wptavern.com 

[shariff services=“facebook|twitter|linkedin|pinterest“]

Webdesign Mobile First

Think Mobile First

By BLOG, DESIGN & EXPERIENCE, E-COMMERCE, MARKETING & SOCIAL

ECOMMERCE | DESIGN | MOBILE

Denken Sie „Mobile First“!

Leider wird, nach wie vor, das Mobile-Thema von vielen Unternehmen sehr stiefmütterlich behandelt. Auch wenn es viele Unternehmer nicht immer hören wollen. Die Mobile-Umgebung eines Online-Projektes ist mittlerweile wichtiger als die Desktop-Umgebung.

Nach einer aktuellen Studie ist für fast die Hälfte der Verbraucher das Smartphone die erste Wahl, um in das Internet zu steigen. Der rasante Anstieg zeigt auch den sehr hohen Sprung von 15% gegenüber des Vorjahres. Hier zeigt sich ganz klar, dass bei jedem neuen Online-Projekt das Mobile-Thema an erster Stelle stehen muss. Egal ob es eine Corporate Website, ein E-Commerce Projekt oder um Online-Marketing geht. Denn einzig allein der Kunde entscheidet, mit welchem Gerät er in das Internet steigt.

 

Also sollte bei jeder Planung und Umsetzung neuer Online-Projekte folgendes gelten: Mobile First! Aber was heißt das eigentlich genau? Ein Webauftritt wird nicht mehr den mobilen Geräten angepasst, es wird darauf konzipiert. Der strukturelle Aufbau, das Usability Design und die Inhalte müssen in erster Linie den mobilen Anforderungen von Smartphones & Co entsprechen. Auch unter dem Gedanken, dass der Einsatz der mobilen Geräte von unterwegs stattfindet. Dies bringt auch ganz andere Voraussetzungen mit sich, wie zum Beispiel:

Mobile First Designphilosophie

 

  • Mögliche geringere Datenleitung für Bilder und Videos
  • Videos in entsprechenden Codierungen für Mobile Player
  • Inhalt auf den Punkt bringen. Es ist weniger Zeit vorhanden um eine wesentliche Aussage erfassen zu können
  • Passende Schriftgrößen und Kontraste anbieten, um unterwegs schnell und gut lesen zu können
  • Unterschiedliche Auflösungen für Medien (Retina)
  • Wie baut sich der Inhalt bei Landscape oder Portrait auf?

Das heißt natürlich, dass ein einfaches adaptieren oder verkleinern von medialen Contents wie Bilder, Videos, etc. nicht ausreichen wird. Inhalte und Medien sollten dem Gerät entsprechend geladen werden. Das erhöht das Benutzererlebnis und den Nutzungsfaktor für den mobilen User. Ausgereifte CMS Systeme bieten hierfür meist schon eine sehr gute Lösungsstrategie. Ein manuelles Eingreifen bleibt jedoch selten aus, da diese „Automatisierungen“ für Responsive Designs Darstellungen, selten bis in die Tiefe gehen und dabei alle mobilen Geräte abdecken können.

[shariff services=“facebook|twitter|linkedin|pinterest“]

E-Commerce Webshop

In fünf Schritten zum E-Commerce-Business

By BLOG, E-COMMERCE, MARKETING & SOCIAL

E-COMMERCE | MARKETING | ONLINE

In fünf Schritten zum E-Commerce-Business

Es wäre wohl etwas spät, von E-Commerce als „Branche der Zukunft“ zu schreiben – denn bereits heute nimmt der Handel im Internet ein großes Stück vom Kuchen ein. Derzeit verzeichnet E-Commerce branchenübergreifend ein Wachstum von 23 % pro Jahr.

Gleichzeitig agieren kleine und mittelständische Unternehmen zurückhaltend und überlassen den etablierten Konzernen das Feld – mittelfristig wird dies ein großes Problem darstellen. Indem KMU den Anschluss verlieren, entgehen diesen Unternehmen Wachstumsmärkte in der Zukunft. Schon heute ist Online-Shopping sehr beliebt und je länger Unternehmen auf den Einstieg warten, desto schwieriger wird die Aufholjagd. Noch ist es aber nicht zu spät! In diesem Artikel lesen Sie alles über die fünf wichtigsten Punkte, die Sie zum Aufbau eines funktionierenden E-Commerce-Business benötigen. Die Punkte sind nicht ihrer Wichtigkeit nach geordnet, sondern greifen allesamt ineinander. Befolgen Sie alle Punkte, werden Sie die Grundlagen des E-Commerce verstehen.

1. Bringen Sie Ihr Geschäftsmodell auf den Punkt

Planung ist das A und O: Legen Sie das zur Verfügung stehende Budget fest und kümmern Sie sich um geeignete Distributionswege. Bedenken Sie, dass auch jene Distribution Kosten verursachen wird und kalkulieren Sie dies in Ihre Planung ein. Vergessen Sie außerdem nicht, dass auch zukünftige Posten (Marketing) Geld verschlingen werden. Außerdem: Welche Produkte und Dienstleistungen sollen als Flagship-Angebote dienen und Ihren Shop besonders bekannt machen?Wie präsentieren Sie außerdem Ihre Produkte am besten? Wollen Sie Kunden durch ein besonders edles Design des Onlineshops für sich gewinnen oder rücken Sie lieber die Usability in den Vordergrund? Wichtig ist auch, dass Sie mit Ihren Angeboten nicht auf zu vielen Hochzeiten gleichzeitig tanzen. Schaffen Sie sich USPs, für die Sie bekannt sein möchten. Besonders preiswert und gleichzeitig besonders hochwertig? Geht nicht, denn an Premium-Produkten hängen auch Premium-Preisschilder. Auf der Customer Journey muss der Kunde von Ihrem Angebot rundum überzeugt sein.Das geht nur mit einer konsistenten Strategie, die Sie von A bis Z verfolgen. Indem Sie die grundlegenden Anforderungen (Budget, Distribution, Branche) festlegen und mit Ihrer langfristigen Strategie vereinen, schaffen Sie ein ansprechendes Einkaufserlebnis für den Kunden. Geht es um die Finanzierung eines Start-ups, müssen Sie auch in der Lage sein, Ihr Geschäftsmodell innerhalb kurzer Zeit auf den Punkt zu bringen. Verwirrte Investoren werden – zu Recht – abspringen.

2. Sichern Sie sich rechtzeitig die richtige Domain

Da E-Commerce über das Internet stattfindet, ist die Domain so etwas wie das Namensschild, das über einem Ladengeschäft hängt. Die URL sollte gleich mehrere Punkte vereinen:

1. Homogen – Der Name Ihres E-Commerce-Business sollte auch die URL bilden. Andernfalls kommt es schnell zu Verwirrung: Lautet die URL beispielsweise www.blumengeschäft.de, und auf der Startseite empfangen Sie den Kunden mit „Herzlich willkommen bei Blumen Müller…“, sind irritierte Besucher vorprogrammiert, weil der Namenszusatz „Müller“ in der URL fehlt. www.blumen-müller.de oder ähnliche URLs wären für dieses Beispiel besser.

2. Einfach – Eine URL sollte kurz und prägnant sein. Bereits nach dem ersten Besuch sollte der potenzielle Kunde sie im Kopf behalten können. Um noch einmal bei unserem Beispiel zu bleiben, wäre eine URL à la www.schöne-blumen-bei-müller.de eine Katastrophe. Wenige Buchstaben, wenige Silben und keine komplizierten Wörter perfektionieren Ihre URL. Auch Kunstwörter, die Sie sich ausgedacht haben, sind gerade sehr beliebt.Wichtig ist die Auswahl der passenden URL unter anderem, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Verkaufen Sie ein bestimmtes Produkt, werden Sie es wahrscheinlich nicht alleine anbieten. Indem Sie eine bessere URL verwenden, die dem Kunden leichter im Kopf bleibt als das Angebot von Mitbewerbern, werden Sie automatisch mehr Kunden zu Ihnen lenken.Wichtig ist auch eine umfassende markenrechtliche Recherche im Voraus, um eventuellen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Es gibt Agenturen, die sich auf Dienstleistungen dieser Art spezialisiert haben. Diese finden für Sie heraus, ob ein gewünschter Name rechtlich unbedenklich ist. Durch einen Namen wie „Apfel“ und ein Logo, das einem angebissenen Apfel zum Verwechseln ähnlichsieht, werden Sie ganz sicher ein bestimmtes Unternehmen, das unter anderem Smartphones herstellt, auf Sie aufmerksam machen – und das wollen Sie bestimmt nicht.

Veranschaulichung des eCommerce Ökosystems

3. Wählen Sie die richtige Plattform aus

Das Geschäftsmodell und die URL stehen fest. Jetzt folgt die Evaluation der geeigneten Plattform. Sie entscheiden damit, mit welchem System Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten möchten. Welche Plattform geeignet ist, hängt stark von den Anforderungen des Shops ab. Kleine Start-ups mit begrenztem Budget und auch einem Mangel an technischem Know-how sind mit simplen Lösungen wie Shopify gut bedient. Der große Vorteil dieser Lösungen ist, dass sie praktisch schlüsselfertig zum Kunden geliefert werden. Out of the Box haben Sie damit schon eine Plattform, die Sie ohne großes Hintergrundwissen konfigurieren können. Themes erlauben die Anpassung an Ihren Bedarf, via Drag & Drop bestimmen Sie Menüpunkte und passen auch Schriftarten an. Die Optimierung auf mobile Geräte ist ebenfalls Teil dieses Pakets.Wird Ihr Unternehmen von höheren Ambitionen angetrieben, empfehlen sich „ausgewachsene“ E-Shop-Lösungen. Magento, XT-Commerce oder ähnliche Lösungen sind dann ratsam. Vorteile umfassen unter anderem eine verbesserte Personalisierung, sodass Sie den Look des E-Commerce-Angebots an Ihr Unternehmen anpassen können. Auch wird die Verwaltung großer Artikelmengen vereinfacht. Soll Ihr Shop auf WordPress als Basis-CMS aufbauen, sind Lösungen wie WooCommerce als leistungsstarkes Produkt denkbar.Wichtig ist in diesem Bereich, dass Sie nicht einfach „die beste“ Plattform auswählen. Ausgewachsene e-Shop-Lösungen für große Unternehmen verursachen einen enormen Verwaltungsaufwand und verlangen technisches Know-how, das Sie sich in Form von neuem Personal an Bord holen müssten – und diese Kosten können kleinere Unternehmen auch ruinieren. Wägen Sie Vor- und Nachteile aller Plattformen ab und entscheiden Sie dann bedarfsgerecht.

4. Vergessen Sie nicht das richtige Marketing

Eine solide Marketingstrategie sollte bereits im Vorfeld feststehen. „Wir machen mal ein bisschen Facebook“ funktioniert langfristig nicht. Synergieeffekte diverser Plattformen sorgen für eine höhere Reichweite Ihrer Marken und Produkte im Internet – aber frühzeitig sollten Sie festhalten, wie Marketing im Internet für Ihr E-Commerce-Business überhaupt aussehen sollte. Beachten Sie unter anderem die folgenden Punkte: Proaktive Strategien sind der Schlüssel. Sie müssen selbst tätig werden. Auf Mundpropaganda und ähnliche langsame Werkzeuge können Sie sich zu Beginn nicht verlassen. Agieren Sie nicht gerade innerhalb einer absoluten Nische, werden Sie einem enormen Konkurrenzdruck ausgesetzt sein. Aggressives Marketing ist daher der Schlüssel, Ihr Unternehmen bekannt zu machen, denn auch die besten Produkte verkaufen sich nicht von allein. Social-Media-Profile. Abhängig von der Art Ihres Geschäfts sollten Sie verschiedene Plattformen wie Facebook, Instagram, Pinterest, Twitter und weitere Angebote in die Marketingstrategie einbeziehen. Nicht für jedes Unternehmen ist jede Plattform aber auch sinnvoll. Vergessen Sie außerdem nicht, dass mit zunehmender Verbreitung auf Social-Media-Plattformen auch der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten steigen. Hochwertiger Content durch Blogs. Junge Unternehmen heben sich durch Blog-Beiträge mit Mehrwert ab. Je hochwertiger der Content, desto beliebter die Webseite auch bei Suchmaschinen. Lange Artikel mit hoher Informationsdichte sind bei Google, Bing & Co. gerngesehen – aber sie verlangen auch nach einem ebenso hohen Rechercheaufwand und einer Person, die diese Informationen ansprechend verpacken kann.

Die Marketingstrategie ist maßgeblich am späteren Erfolg Ihres Unternehmens beteiligt. Investieren Sie hier also viel Zeit!

5. Mobile first

Wir leben in einer Welt der Smartphones und Tablets, um Inhalte zu konsumieren. 2016 waren erstmals mehr mobile Geräte als stationäre Desktop-PCs und Notebooks im Internet unterwegs. Google hat 2017 außerdem den Suchalgorithmus so angepasst, dass Webseiten mit mobiler Variante bevorzugt werden. Sie werden kein etabliertes Unternehmen mehr finden, das eine statische Webseite mit Fokus auf Desktop-PCs anbietet – und wenn doch, werden diese Unternehmen kein langes Leben mehr vor sich haben. Sie können es sich somit nicht mehr leisten, auf diese gigantische Nutzerbasis zu verzichten. Eine noch immer sehr beliebte Variante, um PC-Nutzer und Smartphone-Kunden gleichzeitig zufriedenzustellen, ist Responsive Webdesign. Das Design der Webseite passt sich ausgehend von den Abmessungen des Displays automatisch an das Endgerät des Nutzers an. Handy-Gäste erhalten eine Webseite, die auf die Bedienung mit den Fingern ausgelegt ist. Desktop-Nutzer verwenden weiter die „alte“ Webseite.Inhaltstechnisch unterscheidet beide Webseiten nichts. Es droht auch kein erhöhter administrativer Aufwand, da die Webseite die Inhalte automatisch an das erkannte Gerät anpasst und ausliefert. Durch die Einbindung von unmissverständlichen Icons sparen Sie Platz auf den kleinen Displays und vereinfachen die Customer Journey Ihrer Kunden. Möchten Sie Kunden auch unterwegs gewinnen, führt 2017 kein Weg an Responsive Webdesign (oder äquivalenten Lösungen wie dedizierten mobilen Webseiten) vorbei.

Mobile Smartphone

E-Commerce ist gar nicht so schwer …

wenn Sie die grundlegenden Regeln beachten. Die fünf wichtigsten Punkte haben Sie in diesem Artikel bereits erfahren. Wenn Sie sich an die dargelegten Informationen halten, werden Sie auch gute Chancen haben, sich langfristig von Ihrer Konkurrenz abzusetzen. Handeln Sie dabei auch vorausschauend: Schaffen Sie eine Plattform, auf der Sie auch in einigen Jahren noch Produkte und Dienstleistungen effizient und ohne hohe Kosten zum Kunden bringen können – denn nur das garantiert langfristigen Erfolg.

[shariff services=“facebook|twitter|linkedin|pinterest“]

Tablet mit Daten

Der Online Marketing Stratege

By BLOG, E-COMMERCE, MARKETING & SOCIAL

ONLINE | MARKETING | AGENTUR

Der Online Marketing Stratege.


Heutzutage reicht es schon lange nicht mehr aus, einfach nur mit einer kleinen Website Präsenz zu zeigen. Online Marketing ist inzwischen zu einem der wichtigsten Teilbereiche des Marketings herangewachsen. Es umfasst alle Marketingmaßnahmen, die im Internet durchgeführt werden.

Online Marketing Stratege? Wer ist das? Was macht er?

Es gibt bereits eine Vielzahl an verschiedenen und professionellen Anbietern für SEO, E-Mail Marketing, Conversion Optimierer, Programmatic Marketing, Social Media Marketing etc. Durch das schnelle Wachstum im Online Bereich und seinen Möglichkeiten, gibt es auch immer mehr neu geschaffene Bereiche und Online Strategien, die seine Kunden suchen.

 

Jedoch wird es auch für den klassischen Unternehmer oder dem mittelständischen Betrieb immer schwerer da mitzuhalten. Viel zu verwirrend sind mittlerweile die Vielzahl an Wörtern wie SEO, SEA, RTA oder RTB, Conversions Rate oder Re-Targeting. Manch ein Unternehmer muss schon vorher zum Online Profi mutieren oder Wikipedia quälen, um diese Begriffe zu erfassen und seine Möglichkeiten zu verstehen. Viele Betriebe jedoch können oder wollen sich erst gar nicht mit diesen Themen befassen. Ganz nach dem Motto: „Ich habe eine Facebook Seite, das ist mein Online Marketing“. Die wirtschaftliche Zukunft wird aber diese Bereiche und Kompetenzen einfordern. Was also tun? Geht man zu einer Werbeagentur, einer Webagentur, einer SEO Agentur?

 

Die Zukunft gehört den „Online Marketing Strategen“. Sie kennen alle Möglichkeiten, analysieren Ihren Bedarf und die für Sie sinnvolle Strategie. Des Weiteren ziehen sie die Fäden zwischen den Webagenturen, SEO Spezialisten oder Social Experten, kennen die Anbieter für Performance Netzwerken und alle anfallenden Kosten. Ähnlich wie bei einem „unabhängigen“ Versicherungsfachmann. Experten in diesem Bereich programmieren nicht selbst, aber wissen was möglich ist. Sie erstellen keine Google Ad‘s, wissen aber was man tun muss. Sie schalten keine Online Werbung, wissen aber wie es funktioniert und wer es macht. Der Online Marketing Stratege vereint alle Bereiche und Tätigkeiten rund um den Online Marketing Bereich.

Strategen, die im Bereich des Online Marketing tätig sind, sind die Zukunftspartner für alle Fragen um Web, Mobile und im Online Marketingbereich.

[shariff services=“facebook|twitter|linkedin|pinterest“]

Webshop E-Commerce

Was kostet ein Webshop?

By BLOG, E-COMMERCE

ONLINESHOP | KOSTEN

Kann man einen Webshop online kalkulieren?

Ja und Nein. Onlineshops sind sehr individuell. Sie unterscheiden sich sehr nach den Anforderungen und Wünschen des jeweiligen Shop-Betreibers.

Benötigen Sie eine Anbindung an ein Warenwirtschaftssystem? Gibt es unterschiedliche Preisgruppen (Händler, Konsumenten, etc.)? Oder benötigen Sie spezielle Zahlungssysteme? Eine Vielzahl an Möglichkeiten, die den Shop entweder einfach oder aufwendig erscheinen lassen.

Grundsätzlich bieten gerade im Open Source Bereich, viele Systeme bereits eine Viehlzahl an kostenlosen, wie kostengünstigen Tools um den Bedarf zu decken. Jede sinnvolle Kalkulation benötigt ein Gespräch mit der jeweiligen Agentur. Jedoch möchten viele Kunden schon bereits im Vorfeld einen „Richtwert“ erfahren. Aus diesem Grund haben wir einen Versuch programmiert, um den Kunden eine kleine Darstellung der Kosten zu bieten.

Kosten für Onlineshop kalkulieren

Unter www.deinwebshop.at haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihren Onlineshop ganz einfach und bequem online zu kalkulieren.

[shariff services=“facebook|twitter|linkedin|pinterest“]

Live Filter

Informationen zu Onlineshops und E-Commerce

By BLOG, E-COMMERCE, MARKETING & SOCIAL

ECOMMERCE | WEBSHOP | ONLINE

Informationen zu Onlineshops und eCommerce

Das Thema E-Commerce kann für klein- und mittelständische Unternehmen durchaus zur Herausforderung werden. Hier erhalten Sie wichtige Informationen, um den Einstieg in die digitale Welt zu erleichtern.

Webshop Lösungen für KMU‘s!

deinWebshop.at bietet Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in Salzburg, Oberösterreich und Umkreis wichtige Tipps. Holen Sie sich hier relevante Informationen, die Ihnen den Einstieg in die Welt des E-Commerce erleichtern. Erfahren Sie, warum ein Webshop kein Trend mehr ist, sondern bereits ein etablierter Wirtschaftszweig, der von Jahr zu Jahr stetig wächst. Dabei geht es nicht nur um den Business to Customer (B2C) Bereich, sondern genauso um den Handel und Vertrieb zwischen Geschäftspartnern, den Business to Business (B2B) Bereich. Es werden hier die wichtigsten Vor- und Nachteile in Bezug auf Onlineshops aufgezählt. Da ein eigener Webshop nicht automatisch ein erfolgreicher Verkaufskanal ist, können Sie anhand einer Checkliste die wichtigsten Punkte für einen eigenen Onlineshop abhaken – von der ersten Analyse, bis hin zur Logistik und zum Marketing.


Welcher Onlineshop ist richtig?

Es gibt viele Webshop Lösungen. Wir zeigen Ihnen alle Produkte und Webshop Lösungen, von kostenlosen bis hin zu kommerziellen Systemen. Zudem finden Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme. Unter „Shopsysteme“ geht es um die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie Ihren Onlineshop aufbauen können. Es wird auch der Unterschied zwischen Open Source und Freeware genau erklärt, dazu die Vor- und Nachteile der Software. Lernen Sie die bekanntesten Systeme z.B. WordPress, Joomla oder Magento und deren unterschiedliche Eigenschaften kennen. Was sind kostenpflichtige Systeme? Was sind Verkaufsplattformen und warum wird so viel über diese Plattformen gekauft und verkauft? Wie ist die vertragliche Situation auf diesen Plattformen und welche Gründe sprechen für einen Aufsprung auf diesen Wirtschaftszweig? Wir helfen Ihnen dabei, Ihre persönlichen Webshop Lösungen zu finden.

Mehr Informationen dazu finden unter www.deinwebshop.at

[shariff services=“facebook|twitter|linkedin|pinterest“]